Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB/BB) – Fliegstmit Peter Gambs
Der Pilot verpflichtet sich, die in der Flugbuchung namentlich genannte Person mit einem für 2 Personen zugelassenen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird vom Piloten gestellt.
Es gelten die im Folgenden beschriebenen Vertragsbedingungen, deren Änderung der schriftlichen Bestätigung durch den Piloten bedarf. Die AGB von Fliegstmit werden durch Absendung der Anmeldung/Bestellung und/oder das Begleichen des Rechnungsbetrags und/oder mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrags und/oder die Übertragung von Tickets oder Gutscheinen anerkannt.
Eine Buchung/Bestellung wird durch den Piloten schriftlich, telefonisch oder per Email bestätigt.
Der Passagier/Besteller verpflichtet sich durch die Buchung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (schriftlich oder mündlich) ohne Ticket-Bestellung ist der Kaufpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Bei Bestellung eines Tickets/Gutscheins erfolgt der Versand an den Besteller unverzüglich nach Zahlungseingang (vorab oder nach Rechnungsbegleichung).
Fliegstmit Tickets verfallen 24 Monate nach Ausstellungsdatum. Bei Buchung eines Passagierfluges besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich.
Der Termin des Fluges wird persönlich mit Fliegstmit abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart. Fliegstmit weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung des Tandemfluges besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch Fliegstmit bestimmt.
Der Passagier verpflichtet sich im Interesse seiner eigenen Sicherheit, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten erlischt der Anspruch auf den Tandemflug ohne Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises. Für Schäden an Personen und/oder Sachen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Passagiers und/oder Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten haftet der Passagier.
Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier oder die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände oder Material) für ungeeignet hält.
Die Anreise zum Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten sowie ggf. zusätzliche Fahrtkosten, die z. B. wetterbedingt entstehen (Talfahrt Bergbahn), sind nicht im Flugpreis enthalten.
Der Passagier hat pünktlich zum vereinbarten Flugtermin zu erscheinen. Erscheint der Passagier zum vereinbarten Flugtermin unentschuldigt nicht oder mit erheblicher Verspätung, oder sagt er den Flug innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, kann der Pilot die Durchführung des Flugs zu einem anderen Termin verweigern, ist aber gleichwohl berechtigt, vom Passagier den vollen Buchungspreis zu fordern, bzw. im Falle eines für den Flug eingesetzten Gutscheins verliert dieser seine Gültigkeit und kann vom Teilnehmer nicht mehr eingelöst werden. Fliegstmit muss sich aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, welchen er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine erhebliche Verspätung liegt insbesondere dann vor, wenn Fliegstmit den Flug nicht mehr durchführen kann, ohne hierdurch den Ablauf nachfolgender bereits vereinbarter Flugtermine zu stören.
Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische, Erkrankungen zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
Der Passagier verpflichtet sich, zweckentsprechende, lange Kleidung (wetter- und windfest, schmutzunempfindlich), wenn möglich feste, knöchelhohe Schuhe und (reißfeste) Handschuhe zu tragen.
Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile bzw. des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt.
Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit des Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- u. Sachschäden, für materielle u. immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne beim Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt außerdem ausdrücklich, Haftung besteht für jede Art von Forderung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich definierten Deckungssummen.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den Piloten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann.
Mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung des Piloten.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB / Beförderungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt.
An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Die AGB sind gültig ab dem 15.04.23 und bleiben bis auf Widerruf wirksam.